Der EuGH bestätigt Entschädigungsansprüche von Flugreisenden, deren Flug sich aufgrund eines sog. "Wilden Streiks" des Personals der Fluglinie verspätet hat oder ganz gestrichen wurde.
Das AG Hannover legt dem EuGH acht Fälle wegen massenhafter Krankmeldungen ausgefallener Flüge bei TUIfly zur Vorentscheidung vor - Verfahren bis zur Entscheidung ausgesetzt.