BGH setzt den Beginn der 3-jährigen Verjährungsfrist von Rückforderungsansprüchen von unzulässigen Bearbeitungsgebühren aus Verbraucherdarlehensverträgen auf den 01.01.2012 fest.
BGH erklärt formularmäßig erhobenes Bearbeitungsentgelt in Verbraucherdarlehen für unzulässig und begründet Rückzahlungspflicht der darlehensgebenden Bank.